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Graf

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Graf Artikel

Siehe auch: Graf (Begriffsklärung)

Graf war ein (deutscher) Adelstitel (von althochdeutsch grafio, gravo, vielleicht von griechisch grapheus, „Schreiber“), lateinisch comes, französisch comte. Zu römischer Zeit war Comes die Nennung eines hohen Offiziersrangs der römischen Legionen.

Der Graf ist Stellvertreter eines Königs an der Spitze einer bestimmten Verwaltungseinheit in dem Merowinger- und Frankenreich (Grafschaft, Gau). Der Graf war zunächst mit Wehrhoheit, in dem Frankenreich auch mit Gerichtsbarkeit, Finanz- und Verwaltungshoheit ausgestattet. Die Grafschaftsverfassung des Frankenreichs wurde von England (county), Frankreich, Spanien, Italien und Ungarn (Komitat) übernommen.

Der deutsche Adel teilte sich früher in zwei Klassen, den Hohen und Niederen Adel. Grafen waren die niedrigsten Mitglieder des Hohen Adels. Die Nachfahren von Grafen erhielten ebenfalls den Titel "Graf" oder "Gräfin". In dem Allgemeinen wurden Grafen mit "Eure Erlaucht" angeredet.

Es gab auch den Grafentitel "zweiter Klasse". Ca. der Besitzer eines Fideikommisses kam in den Grafenstand, seine Kinder blieben Freiherren bzw. Freiinnen. Nach dem Tod des Grafen folgte meistens der älteste Sohn, der dann Graf wurde, seine Geschwister blieben in dem Freiherrenstand. Nach 1919 ging somit bei einigen freiherrlichen Familien der Grafentitel verloren, da die Titel als Bestandteile des Namens festgeschrieben wurden.

Seit 1919 ist in Deutschland der Grafentitel ca. noch Bestandteil eines Familiennamens.

Inhaltsverzeichnis
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Landgraf

Landgraf (lat. comes magnus, comes principalis) war der Adelstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die Territorien bzw. Stammesgebiet innerhalb des Reiches zu dem Lehen hatten. Landgrafen waren für die regionale Verwaltung innerhalb der Landesgrenzen zuständig, während Markgrafen die Grenzgebiete gegen äußere Feinde zu sichern und zu verteidigen hatten. Bekannt ist der Titel z. B. durch die Landgrafen von Thüringen. Der Chef des Hauses Hessen ist Moritz Landgraf von Hessen. Weitere Landgrafschaften: Baar, Breisgau, Hegau, Heiligenberg, Leuchtenberg, Nellenburg, Stühlingen Der Landgraf ist in dem HRR dem Rang nach den Herzögen gleich gestellt.

Buch-Tipp: Das Leben meiner Mutter. Die perfekte Besetzung! Gustl Bayrhammer hat für mich, schon seit meiner Kindheit, den Typ des Ur-Bayern verkörpert. Ob als Vorspannstimme des "Königlich Bayerischen Amtsgerichts", als Kommissar Veigl, als Meister Eder oder, oder, oder. . . Immer erschien er mir sympathisch, bescheiden, glaubwürdig und sehr menschlich. Und exakt so erging es...

Markgraf

Markgraf (engl.: Marquess, frz.: Marquis, nl.:Markies, Markgraaf, it.:Marchese, pt.: Marquês, sp.:Marqués) war der Adelstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die eine Mark zu dem Lehen hatten. Als Mark wurde ein Grenzland in dem Fränkischen Reich und in dem Ostfrankenreich genannt (z. B. Mark Brandenburg).

Das Amt des Markgrafen wurde von Kaiser Karl dem Großen um 800 eingeführt und von seinen Nachfolgern lange Zeit beibehalten. KarlAbsicht war es, die Grenzen des in z. T. blutigen und langen Kriegen (siehe auch Sachsen (Volk)) erweiterten Reiches gegen Angriffe von außen zu sichern.

Zur Erfüllung dieser risikoreichen Aufgabe erhielten die Markgrafen diese Gebiete vom Kaiser direkt als Lehen. Die Markgrafen hatten besondere Befugnisse: Sie konnten selbst den Heerbann aufbieten und erhielten eine größere Zahl an fränkischen Vasallen zur Unterstützung zugewiesen. Wehrhafte Bauern wurden in dem ganzen Frankenreich zur Ansiedlung in den Marken angeworben, so dass die Markgrafen über z. T. beträchtliche Heere verfügen konnten. Die Markgrafen wurden vom Kaiser durch besondere Sendboten kontrolliert.

Zahlreiche Markgrafen, die ursprünglich aus einfacheren Adelsverhältnissen kamen, konnten sich in den Marken eine mächtige Position aufbauen, die später auch für machtpolitischen Einfluss innerhalb des Reiches genutzt wurde. Dementsprechend stammen einige Königshäuser von Markgrafen ab, z. B.

Vom 12. Jahrhundert an wurden die meisten Markgrafschaften in Reichsfürstentümer umgewandelt. In dem deutschen Sprachraum blieb der Titel des Markgrafen regierenden (aber auch nicht regierenden)1 Fürsten vorbehalten (z. B. den Markgrafen von Baden, den preußischen Königen als Markgrafen von Brandenburg, dem österreichischen Kaiser als Markgraf von Mähren2). In anderen Ländern wurde der Markgraf (im Rang zwischen Graf und Fürst) auch als bloßer Adelstitel vergeben. Ausländische Adlige werden in dem Deutschen mit dem französischen Titel Marquis genannt: z. B. Marquis von Salisbury, Marquis von Pombal; literarisch: Marquis von Posa, Marquis von Keith).

Seit 1385 ist Marquess der zweithöchste Rang in dem englischen Adel.


1: ... andere allg. Haus-Titel werden auch von nicht regierenden Prinzen und Grafen geführet, und zwar so, daß in den Prädikaten Herzog, Pfalzgraf, Markgraf, Landgraf, Burggraf, Graf und Herr zwischen regierenden und nichtregierenden Herrn gar kein Unterschied zu bemerken ist. (Pütter, S. 75).
2: So ist der Oesterreichische Haus-Titel ... Markgraf des heil. Röm. Reichs zu Mähren, zu Burgau, zu Ober- und Nieder-Lausitz ... Das Haus Brandenburg hat zu dem gemeinschaftlichen Titel: Markgraf zu Brandenburg ... Der gemeinschaftliche Titel des chur- und fürstl. Hauses Sachsen ist ... Marggraf [sic!] zu Meissen (63) Der Markgräfl. Badische Titel ist: "Markgraf zu Baaden und Hochberg, Landgraf zu Sausenberg, Graf zu Sponheim und Eberstein, Herr zu Röteln, Baadenweiler, Lahr und Mahlberg." (Pütter, S. 62 ff.).

Buch-Tipp: Das fünfte Paar (alter Titel: Herzbube) 4 Sterne für das Buch - 0 Sterne für die Neuauflage unter anderem Titel Nachdem "Das geheime ABC der Toten" unter einem neuen Titel "Bodyfarm" als neues Buch von Patricia Cornwell angekündigt wurde, muß ich nun mit Schrecken feststellen das diese miese Masche schon wieder versucht wird. Aus "Herzbube" macht man einfach "Das fünfte Paar" und...

Pfalzgraf

Graf Beschreibung
Graf Beschreibung
Die sieben Kurfürsten wählen Heinrich VII. zu dem König. Die Kurfürsten, durch die Wappen über ihren Köpfen kenntlich, sind, von links nach rechts, die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen.

Die Pfalzgrafen (lat. palatinus: "der in dem Palast bzw. bei Hofe") waren Amtsträger und Vertreter des Königs. Sie standen dem Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Außerdem fungierten sie auch als Verbindungsmann zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König.

In der Merowinger- und Karolingerzeit waren Pfalzgrafen leitende königliche Amtsträger bei Hofe mit vorwiegend administrativen und richterlichen Aufgaben. Mit dem Amt wurde Pfalzgrafen häufig auch die Herrschaft über eine Königs- bzw. Kaiserpfalz mit Gefolge und zugehörigen Gütern verliehen. Diese burgähnlichen Pfalzen bzw. Königshöfe lagen verstreut über das Königreich in unterschiedlichen Herzogtümern.

In den Stammesherzogtümern des Ostfrankenreichs erhielten die Pfalzgrafen sehr weitgehende königliche Sonderrechte um den Zusammenhalt des Königtums politisch zu sichern und die mächtigen Herzöge in Schach zu halten. Dazu gehörte u. a. das Privileg der Königswahl.

Ende des 10. Jahrhunderts gab es in den Stammesherzogtümern Sachsen, Bayern, Schwaben und Lothringen Stammes-Pfalzgrafen als Vertreter und Wahrer der königlichen Rechte. Der mächtigste unter ihnen war Stellvertreter des Königs in dem Hofgericht, Reichsvikar bei Thronvakanzen und sogar Richter über den König.

Eine strikte Ämtertrennung z. B. zwischen Pfalzgrafen einerseits und anderen Fürstenämtern gab es nicht. Mächtige Pfalzgrafen waren häufig auch Land- oder Markgrafen, Herzöge oder auch kirchliche Fürsten. Damit wuchs dem Herrschaftsbegriff Pfalz in dem Heiligen Römischen Reich eine neue Bedeutung zu. Pfalz genannte danach nicht ca. befestigte Königshöfe, sondern auch von Pfalzgrafen bzw. Kurfürsten beherrschte Territorien.

Später wurde die Nennung zu einem erblichen Titel in verschiedenen deutschen Fürstenhäusern.

Der Pfalzgraf bei Rhein als Herrscher der Kurpfalz war einer der sieben Kurfürsten und während der Abwesenheit des Königs dessen Vertreter. Seit 1198 gehörte er dem Kurfürstenkollegium an, das den König wählte.

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Burggraf

Der Burggraf (lat. praefectus oder castellanus) ist ein Amt aus dem Lehnswesen des Mittelalters. Es unterschied sich vom Grafen ca. dadurch, dass der Amtsbezirk typischerweise kleiner war und an einem festen oder sonstwie bedeutenden Ort hing.

Die Befugnisse wechselten sehr häufig in dem Verlaufe der mittelalterlichen Geschichte. Jedenfalls war der Burggraf zuständig für die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit. Zunächst war es ein Reichsamt, später wurden auch kirchliche Würdenträger (z. B. Bischöfe) Burggrafen.

Wie die anderen Ämter des Lehnsstaats wurde auch der Burggraf bald erblich. Besonders bekannt sind die Burggrafen von Mainz, Meißen und Magdeburg sowie die von Nürnberg (Hohenzollern).

Buch-Tipp: Der Graf von Monte Christo etwas zu kurz, aber empfehlenswert Den weltberühmten Roman von Alexandre Dumas gibt es jetzt auch als packendes Hörspiel mit Mathieu Carrière in der Hauptrolle. Alexandre Dumas, der von 1802 bis 1870 lebte, war einer der größten Dramatiker und Romanschriftsteller des 19. Jahrhunderts. Ein gutes Hörbuch des Klassikers mit guter stimmlicher...

Freigraf

Der Freigraf ist der durch den Gerichtsherrn (Stuhlherrn) eingesetzte Vorsitzende eines Femegerichts.

Buch-Tipp: Der Graf von Monte Christo. Ein Klassiker Der Graf von Monte Christo ist ein Klassiker, der in keiner Bibliothek fehlen sollte. Die Geschichte ist wohl jedem Bekannt und doch fasziniert sie stets wieder auf's Neue. In Dumas' Werk ist einfach alles zu finden. Liebe, Verrat, Rache, Vergebung. Abenteuer und geschickt gesponnene Intrigen lassen einen nie in Langeweile verfallen....

Raugraf, Wildgraf

Raugraf war in dem Mittelalter der Name eines reichsgräflichen Geschlechts in dem Nahegau, das seinen Ursprung von den alten Gaugrafen ableitete. Graf Emichs VI. vom Nahegau Söhne Konrad und Emich (1140-60) teilten die Besitzungen des Geschlechts; ersterer nannte sich Wildgraf (comes silvester), letzterer nach der rauhen, gebirgigen Beschaffenheit seiner Herrschafften (Altenbaumberg, Ruwenberg, Stolzenberg) Raugraf (comes hirsutus).

Nachdem diese Besitzungen nach Erlöschen des raugräflichen Geschlechts an die Pfalz gekommen waren, erhob Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz (1648-1680) 1667 seine ihm 1658 morganatisch angetraute Gemahlin Marie Luise von Degenfeld (1634-1677) zur Raugräfin; deren dreizehn Kinder erhielten den gleichen Titel.

Buch-Tipp: Der amtliche Sportbootführerschein - See der Bundesrepublik Deutschland Klar, strukturiert, Absichtführend Ich habe letzte Woche meinen SBF See bestanden. Zwar habe ich auch einen Kurs besucht, was durchaus OK war, aber rückblickend hätte ich ihn mir sparen können. Inhaltlich: Dieses Buch. . . * orientiert sich genau an den Fragen der Prüfung * Liefert überall dort Erklärungen zu den Fragen, wo sie nötig sind *...

Literatur

  • Pütter, Johann Stephan, Johann Stephan Pütters Anleitung zur juristischen Praxi wie in Teutschland sowohl gerichtliche als außergerichtliche Rechtshändel ... verhandelt und in Archiven beygeleget werden - Theil 2: Zugaben : insonderheit von der Orthographie und Richtigkeit der Sprache und vom teutschen Canzley-Ceremoniel, 5. Auflage, Göttingen: Vandenhoeck, 1802

Siehe auch: Entsprechung Earl, Entsprechung Comte Adel, Graf Koks, Dunkelgraf


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